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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Beratung, Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen durch promptwerker.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Dennis Beichert, better than e-commerce D. Beichert, Akazienplatz 14, 65597 Hünfelden (nachfolgend „Anbieter“ oder „promptwerker“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Beratung, Konzeption, Entwicklung, Integration, Schulung und Betrieb von Systemen der künstlichen Intelligenz.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen: Analyse und Beratung zu KI-Einsatzmöglichkeiten, Entwicklung und Integration von Sprach- und Chat-Agenten, Automatisierung von Arbeitsabläufen, Anbindung bestehender Systeme (etwa CRM, Kalender und Postfach), Aufbau wissensbasierter Systeme sowie Schulungen und Fachvorträge.

Der jeweils geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem einzelnen Angebot beziehungsweise der Leistungsbeschreibung. Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.

Beratungs-, Schulungs- und Betriebsleistungen sind Dienstleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Ist im Angebot ausdrücklich ein abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart, gelten insoweit die Regeln des Werkvertrags einschließlich § 5 dieser Bedingungen.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden in Textform zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter mit Wissen des Kunden. Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Zugang gültig.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

KI-Projekte lassen sich nur mit den Daten, Zugängen und Ansprechpartnern des Kunden umsetzen. Der Kunde stellt daher rechtzeitig und unentgeltlich bereit: die für die Leistung erforderlichen Informationen und Beispieldaten, die notwendigen Zugänge zu seinen Systemen, einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner sowie Rückmeldungen und Freigaben innerhalb angemessener Frist.

Der Kunde sichert zu, dass er zur Bereitstellung der überlassenen Daten und zur Anbindung der genannten Konten berechtigt ist und die betroffenen Personen sowie gegebenenfalls seine Mitarbeitervertretung im erforderlichen Umfang informiert hat.

Verzögerungen, die auf unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.

§ 5 Abnahme

Bei vereinbarten Werkleistungen zeigt der Anbieter die Fertigstellung an. Der Kunde prüft das Arbeitsergebnis innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt die Mängel konkret. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Die produktive Nutzung des Arbeitsergebnisses durch den Kunden gilt ebenfalls als Abnahme.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelbeseitigung behoben.

§ 6 Preise, Zahlung und Fremdkosten

Sofern nicht anders vereinbart, wird nach Aufwand zu den im Angebot genannten Sätzen abgerechnet. Bei Festpreisen bleibt es beim vereinbarten Preis, solange sich der Leistungsumfang nicht ändert; Änderungswünsche werden gesondert beauftragt.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zahlbar. Bei Projekten mit einem Volumen über 5.000 Euro netto ist der Anbieter berechtigt, Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen.

Laufende Kosten Dritter — insbesondere Hosting, Telefonie, Rufnummern und Entgelte für KI-Schnittstellen — trägt der Kunde. Sie werden, soweit sie über den Anbieter laufen, ohne Aufschlag weiterberechnet. Der Anbieter weist auf absehbare nutzungsabhängige Kosten vor Beauftragung hin.

§ 7 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung räumt der Anbieter dem Kunden an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für die eigenen Geschäftszwecke ein.

Vorbestehende Bausteine, Bibliotheken, Werkzeuge und allgemeines Know-how des Anbieters bleiben dessen Eigentum. Der Anbieter darf sie in anderen Projekten weiterverwenden; der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit sie im Arbeitsergebnis enthalten sind. Rechte an eingesetzter Fremdsoftware richten sich nach deren Lizenzbedingungen.

Der Anbieter darf den Kunden nach vorheriger Abstimmung in Textform als Referenz nennen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung von Betriebsleistungen

Vereinbarte Betriebs-, Wartungs- und Supportleistungen laufen auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Textform genügt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Beendigung stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten auf Wunsch in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit und löscht sie anschließend nach den Vorgaben des Auftragsverarbeitungsvertrags.

§ 9 Verfügbarkeit

Übernimmt der Anbieter den Betrieb eines Systems, beträgt die Verfügbarkeit 98 Prozent im Monatsmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Ausfälle von Telefonnetzen, Rechenzentren, KI-Schnittstellen oder anderen Vorleistungen Dritter sowie höhere Gewalt.

§ 10 Eigenschaften von KI-Systemen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Ergebnisse generativer KI-Systeme wahrscheinlichkeitsbasiert erzeugt werden und trotz sorgfältiger Umsetzung inhaltlich unzutreffend sein können. Solche Systeme unterstützen betriebliche Abläufe, ersetzen aber keine fachliche, rechtliche, steuerliche oder medizinische Prüfung durch den Kunden.

Der Anbieter richtet die Systeme so ein, dass Ausgaben mit rechtlicher oder finanzieller Tragweite dem Kunden zur Freigabe vorgelegt werden, soweit dies mit dem beauftragten Anwendungsfall vereinbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Transparenzhinweise — insbesondere die Kennzeichnung als KI-System nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) — nicht zu deaktivieren, zu umgehen oder zu verschleiern.

Der Kunde bleibt Betreiber des Systems im Sinne des EU AI Act und verantwortet dessen Einsatz in seinem Betrieb. Der Anbieter unterstützt ihn bei der Erfüllung der daraus folgenden Pflichten, übernimmt sie aber nicht.

§ 11 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für die inhaltliche Richtigkeit KI-generierter Ausgaben wird keine Gewähr übernommen, soweit der Kunde zumutbare Kontrollmöglichkeiten nicht genutzt hat. Bei Echtzeit-Interaktionen wie Telefon-Assistenz oder Live-Chat, bei denen eine vorherige Prüfung durch den Kunden technisch naturgemäß ausscheidet, ist die Haftung für fehlerhafte oder unpräzise KI-Aussagen — insbesondere für rechtsgeschäftliche Erklärungen gegenüber Endkunden — ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.

Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Vertragszwecke. Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus fort.

§ 13 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrags; ohne wirksamen Auftragsverarbeitungsvertrag wird die betreffende Verarbeitung nicht aufgenommen. Weitere Angaben unter Auftragsverarbeitung.

§ 14 Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer des Anbieters, die an der Leistungserbringung beteiligt waren, gezielt abzuwerben. Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe der Anbieter nach billigem Ermessen festlegt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fassung: 31. Juli 2026