Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir geben diese Erklärung freiwillig ab. Als privatwirtschaftliches Business-to-Business-Angebot unterliegt promptwerker.de weder der Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) noch dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 für Verbraucherangebote gilt. Wir halten den Standard trotzdem ein — barrierefreie Bedienung ist schlicht bessere Bedienung.
Angestrebter Konformitätsstand
Ziel ist die Übereinstimmung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.2, Konformitätsstufe AA, entsprechend der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549. Nach eigener Prüfung ist die Website weitgehend konform: Die Anforderungen der Stufe AA werden erfüllt, mit den unten genannten Einschränkungen.
Umgesetzte Maßnahmen
- Vollständige Bedienung per Tastatur, einschließlich aller Menüs, Formulare und Überlagerungen; ein Sprunglink führt am Anfang jeder Seite direkt zum Inhalt.
- Deutlich sichtbare Fokusanzeige mit ausreichendem Kontrast zum Hintergrund (WCAG 2.4.11, 2.4.13).
- Semantische Struktur mit Landmarken, durchgehender Überschriftenhierarchie und in Textform beschrifteten Bedienelementen.
- Formularfelder mit dauerhaft sichtbarer Beschriftung — nicht nur mit Platzhaltertext — sowie Fehler- und Erfolgsmeldungen, die Hilfsmitteln aktiv angesagt werden.
- Farbkontraste von mindestens 4,5:1 für Fließtext und 3:1 für große Schrift und Bedienelemente.
- Respektierung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“: Hintergrundanimation, Logo-Karussell und Laufband stehen dann still.
- Nutzbarkeit ohne Farbwahrnehmung — Informationen werden nie allein über Farbe transportiert; Tabelleneinträge außerhalb der EU sind zusätzlich in Textform gekennzeichnet.
- Angabe der Seitensprache und aussagekräftige, eindeutige Seitentitel.
Bekannte Einschränkungen
Der dreidimensionale Hintergrund und das Logo-Karussell auf der Startseite sind rein dekorativ. Sie sind für Hilfsmittel ausgeblendet und tragen keine Information — auf leistungsschwachen Geräten kann die Startseite dadurch dennoch spürbar später reagieren. An der Ladezeit arbeiten wir laufend.
Über die Website erreichbare Dokumente Dritter — etwa Vertragsentwürfe im PDF-Format — sind nicht zwingend barrierefrei aufbereitet. Auf Anfrage stellen wir jeden Inhalt in einem zugänglichen Format bereit.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 31. Juli 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Geprüft wurde mit Tastaturbedienung, Kontrastmessung und automatisierten Werkzeugen. Ein Test mit Nutzerinnen und Nutzern von Screenreadern steht noch aus.
Rückmeldung und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie einen Inhalt in einem anderen Format? Schreiben Sie an kontakt@promptwerker.de oder rufen Sie an unter 06438 9016836. Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen und nennen dabei, bis wann wir die Barriere beheben.
Fassung: 31. Juli 2026
