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Rechtliches

Auftragsverarbeitung

Nach Art. 28 DSGVO — Grundlage jeder Verarbeitung, die wir für einen Kunden übernehmen.

Kurz gesagt: Sobald wir für Sie personenbezogene Daten verarbeiten, bleiben Sie der Verantwortliche und wir handeln weisungsgebunden. Ohne unterzeichneten Auftragsverarbeitungsvertrag nehmen wir die Verarbeitung nicht auf.

Wer ist wofür verantwortlich?

Bauen oder betreiben wir ein System, das Daten Ihrer Kunden, Anrufer oder Mitarbeiter verarbeitet, sind Sie der Verantwortliche im Sinne der DSGVO — Sie entscheiden über Zwecke und Mittel. Wir verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Ihren dokumentierten Weisungen als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

Der Vertrag regelt Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, die Kategorien betroffener Personen und Daten, die Weisungsbindung, die Vertraulichkeitsverpflichtung der eingesetzten Personen, die technischen und organisatorischen Maßnahmen, den Einsatz weiterer Unterauftragnehmer, die Unterstützung bei Betroffenenrechten, die Meldung von Datenschutzverletzungen sowie Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende.

Reine Beratung ohne Zugriff auf personenbezogene Daten — etwa ein Strategie-Workshop — benötigt keinen Auftragsverarbeitungsvertrag. Sobald wir jedoch Zugänge zu Ihren Systemen erhalten oder Ihre Daten zu Test- und Entwicklungszwecken verarbeiten, schließen wir ihn vorab ab.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sind Anlage zum Vertrag. Im Kern: verschlüsselte Übertragung (TLS) und verschlüsselte Speicherung ruhender Daten, Zugriff nach dem Minimalprinzip mit persönlichen Zugängen und Mehrfaktor-Authentisierung, getrennte Mandanten je Kunde, protokollierte administrative Zugriffe, regelmäßige Sicherungen mit geprüfter Wiederherstellung sowie ein festgelegter Ablauf für die Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis an Sie.

Dienstleister für den Betrieb dieser Website

Diese Dienstleister sind am Betrieb von promptwerker.de beteiligt. Hier sind wir selbst Verantwortlicher — die Liste dient der Transparenz nach Art. 13 DSGVO.

Dienstleister für den Betrieb der Website promptwerker.de
ZweckAnbieterVerarbeitungsort
Hosting, Auslieferung der Website, Server-LogfilesHetzner Online GmbHDeutschland
E-Mail-Postfach und Versand des Kontaktformularsunited-domains AGDeutschland
Domainverwaltungunited-domains AG, StarnbergDeutschland
Kalenderabgleich für die Terminbuchung (nur bei Buchung eines Termins)Google Ireland Ltd., DublinVerlässt die EU oder kann sie verlassen: Irland — Übermittlung in die USA möglich, EU-US Data Privacy Framework

Dienstleister in Kundenprojekten

Welche Dienstleister in Ihrem Projekt zum Einsatz kommen, hängt vom gebauten System ab. Die folgende Übersicht ist der Rahmen, aus dem sich die projektbezogene Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag zusammensetzt — verbindlich ist stets die dort festgehaltene Liste.

Mögliche Unterauftragnehmer in Kundenprojekten
ZweckAnbieterVerarbeitungsort
Betrieb von Anwendungen und Datenbanken im KundenauftragHetzner Online GmbH, GunzenhausenDeutschland
Spracherkennung und Sprachausgabe für Voice-AgentenMicrosoft Ireland Operations Ltd. (Azure Speech)EU — Azure-Region Schweden
Telefonie und Rufnummernsipgate GmbH, Düsseldorf / Telnyx LLCVerlässt die EU oder kann sie verlassen: Deutschland bzw. Konzernsitz USA — EU-Standardvertragsklauseln
Texterzeugung, Zusammenfassungen, Chat-AntwortenAnthropic PBC bzw. OpenAI Ireland Ltd. — je nach ProjektVerlässt die EU oder kann sie verlassen: USA bzw. Irland — EU-US Data Privacy Framework bzw. Standardvertragsklauseln
Anbindung bestehender Kundensysteme (CRM, Kalender, Postfach)Vom Kunden selbst eingesetzte Anbieter (z. B. SAP, Salesforce, HubSpot, Google, Microsoft)Keine Unterauftragnehmer von promptwerker — der Kunde bleibt verantwortlich

Hell hervorgehobene Einträge verlassen die EU oder können sie verlassen. Für diese Übermittlungen liegen Standardvertragsklauseln beziehungsweise eine Angemessenheitsentscheidung zugrunde. Wo es der Anwendungsfall zulässt, wählen wir eine Variante mit Verarbeitung innerhalb der EU.

Wechsel von Unterauftragnehmern

Sie erteilen mit dem Vertrag eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz der in der Anlage genannten Unterauftragnehmer. Beabsichtigte Änderungen kündigen wir mindestens vier Wochen vorab in Textform an. Sie können der Änderung innerhalb dieser Frist aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO); lässt sich die Leistung dann nicht wirtschaftlich zumutbar erbringen, steht beiden Seiten ein Sonderkündigungsrecht zu.

Was gespeichert wird — und was nicht

Bei Sprachsystemen wird das Gespräch live in Text umgewandelt; eine dauerhafte Tonaufnahme wird nicht abgelegt. Gespeichert werden das Transkript und der daraus erzeugte Vorgang, soweit Sie das so beauftragt haben. Ihre Daten werden nicht verkauft und nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle verwendet. Bei den eingesetzten KI-Schnittstellen nutzen wir ausschließlich Geschäftskonditionen, die eine Verwendung der übermittelten Inhalte zu Trainingszwecken ausschließen.

Vertrag anfordern

Den unterschriftsfertigen Auftragsverarbeitungsvertrag stellen wir vor Vertragsschluss zur Prüfung bereit — projektbezogen, weil Anlage 1 (Unterauftragnehmer) und Anlage 2 (Datenarten und betroffene Personen) vom jeweiligen System abhängen. Fordern Sie ihn formlos an unter kontakt@promptwerker.de.

Setzen Sie bereits ein eigenes Vertragsmuster ein, prüfen wir dieses gern und unterzeichnen es, sofern es den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entspricht.

Fassung: 31. Juli 2026